Marienfeste im Mai

Erstellt am: 04.05.2023 15:35 | Aktualisiert am: 04.05.2023 16:06

Pfarreiengemeinschaft Steinweg Stadtamhof Winzer

MarienFESTE im MAI

01. MAI | Maria, Schutzfrau Bayerns

Die Verehrung Marias als „Patrona Bavariae“ geht auf die Jahre 1615/1616 zurück, als der bayerische Herzog Maximilian I. im Zusammenhang mit der Errichtung einer Marienstatue mit der Inschrift „Patrona Boiariae“ an der Münchener Residenz die Gottesmutter zur Schutzfrau des Herzogtums Bayern proklamierte. Diese Weihe erneuerte er mit der Errichtung der Münchener Mariensäule während des Dreißigjährigen Krieges im Jahr 1638.

Der bayerische König Ludwig III. wandte sich während des Ersten Weltkriegs an Papst Benedikt XV. mit der Bitte, der Heilige Stuhl möge Maria in besonderer Weise zur Schutzpatronin des Königreiches Bayern erklären und ein bayerisches Marienfest zulassen. Papst Benedikt XV. gewährte beide Bitten am 26. April 1916, und bereits am 14. Mai desselben Jahres feierte man das Fest mit einer zugehörigen Oktav erstmals in München. Ab dem Jahr 1917 wurde das Fest der „Patrona Bavariae“ am 20. Mai in sämtlichen bayerischen Diözesen feierlich begangen. Der heute gebräuchliche Termin, der 1. Mai, wurde von der Freisinger Bischofskonferenz im Jahr 1970 eingeführt und wird von den bayerischen Diözesen als Hochfest begangen.

13. Mai | Gedenktag Unserer Lieben Frau von Fátima

Die drei portugiesischen Hirtenkinder Lúcia dos Santos und die Geschwister Jacinta und Francisco Marto behaupteten, dass ihnen am 13. Mai 1917 auf einem Feld bei Fátima die Jungfrau Maria erschienen sei. Bei einer weiteren Erscheinung am 13. Juli seien ihnen drei Botschaften, die drei Geheimnisse von Fátima, geoffenbart worden. Am 13. Mai 1930 wurden die Erscheinungen von José Alves Correia da Silva (1852–1957), dem Bischof von Leiria, für glaubwürdig erklärt und die öffentliche Verehrung „Unserer Lieben Frau von Fátima“ an diesem Ort gestattet. 2002 wurde der Jahrestag „Gedenktag der seligen Jungfrau Maria von Fátima“ (Memoria Beatae Mariae Virginis de Fátima) in den römisch-katholischen Generalkalender aufgenommen und kann als „memoria ad libitum“ d. h. als nichtgebotener Gedenktag gefeiert werden.

24. Mai | Maria, Hilfe der Christen

Im Jahr 1814 führte Papst Pius VII. für den 24. Mai das Fest Maria, Hilfe der Christen als Dank für die Befreiung aus der napoleonischen Gefangenschaft nach der Abdankung Napoleons ein. Es wird auch Schutzmantelfest genannt. Ein ähnliches Fest der orthodoxen Kirchen liegt im julianischen Kalender am 1. Oktober, dort nennt man es Mariä Schutz und Fürbitte. „Maria, Hilfe der Christen“, abgekürzt „Mariahilf“ (lateinisch: Maria, auxilium Christianorum), ist eine Anrufung aus der Lauretanischen Litanei. Sie wurde in die Litanei im Jahr 1571 durch Papst Pius V. zum Dank für den Sieg der Heiligen Liga über das Osmanische Reich bei Lepanto eingefügt. Das Fest ist nicht mehr im Römischen Generalkalender des Kirchenjahres enthalten, wird aber vom Orden der Salesianer Don Boscos als Hochfest begangen.

31. Mai | Maria Königin

Papst Pius XII. legte zum Abschluss des Marianischen Jahres 1954, der Jahrhundertfeier der Verkündigung des Dogmas der unbefleckten Empfängnis Mariens, mit der Enzyklika „Ad caeli reginam“ das Ideenfest Maria Königin für die Gesamtkirche auf den 31. Mai. Vorher war es seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in einzelnen Ordensgemeinschaften und Diözesen begangen worden. Der römische Generalkalender verlegte im Jahr 1969 das Fest auf den 22. August, den Oktavtag des Hochfestes Mariäe Himmelfahrt, zu dem es in innerer Beziehung steht.

PFINGSTMONTAG | Gedenktag der seligen Jungfrau Maria, Mutter der Kirche

Papst Franziskus bestimmte 2018 den Pfingstmontag, der in den meisten Jahren in den Mai fällt, für die ganze Kirche zum „Gedenktag der seligen Jungfrau Maria, Mutter der Kirche“ (Memoria Beatae Mariae Virginis, Ecclesiae Matris). Das Zweite Vatikanische Konzil hatte das Abschlusskapitel seiner Kirchenkonstitution Lumen gentium Maria gewidmet und sie, einer langen theologischen Tradition entsprechend, als „Mutter der Kirche“ bezeichnet: „Die katholische Kirche verehrt sie, vom Heiligen Geist belehrt, in kindlicher Liebe als geliebte Mutter.“

AB  29. MAI | Unbeflecktes Herz Mariä

Der früher am 22. August gefeierte Gedenktag des Unbefleckten Herzens Mariä wurde auf den Tag nach dem Hochfest des Heiligsten Herzens Jesu gelegt und wird somit am dritten Samstag nach Pfingsten begangen. Der Termin ist abhängig vom Datum des Osterfestes und fällt frühestens auf den 29. Mai und somit ganz selten in den Monat Mai.

Weitere Marienfeste

02. Juli | Mariä Heimsuchung

Im Jahr 1969 wurde statt des Maria-Königin-Festes das Fest Mariä Heimsuchung als neues Abschlussfest des Marienmonats vom 2. Juli (unpassenderweise nach dem Geburtsfest Johannes des Täufers) auf den 31. Mai verlegt. Im Regionalkalender für das deutsche Sprachgebiet blieb wegen der tiefen Verwurzelung des alten Datums und vieler Kirchenpatrozinien der 2. Juli erhalten.

OSTERN | Muttergottesoktav der „Consolatrix Afflictorum“

Seit einer ersten Wunderheilung vor einem Marienbild in Luxemburg im Jahr 1639 findet jedes Jahr dort die Muttergottesoktav, das heißt die Wallfahrt zum Gnadenbild der Muttergottes als „Trösterin der Betrübten“ statt. Von 1651 bis 1920 wurde die Muttergottesoktav in den Wochen zwischen dem vierten und fünften Sonntag der Osterzeit, seit 1921 als Doppel-Oktav zwischen dem dritten und fünften Sonntag der Osterzeit gefeiert. Das Gnadenbild befindet sich heute in der Luxemburger Kathedrale. „Trösterin der Betrübten“ ist die deutsche Übersetzung des Titels „Consolatrix afflictorum“, der Maria als Mutter Jesu neben vielen anderen in der Lauretanischen Litanei zugedacht wird. Zu der Anrufung gibt es keinen allgemein gültigen Festtag. Somit hängt der Gedenktag der Verehrung vom örtlichen Patrozinium und der Überlieferung der Wundertätigkeit ab. Der lothringische Jesuit Jakob Brocquart (1588–1660) hatte die Errichtung eines Marienheiligtums in Luxemburg im Jahr 1625 begonnen. Die feierliche Einweihung fand 1628 statt. Die „Consolatrix Afflictorum“ wurde im Jahr 1678 durch die Ständeversammlung mit einer Bestätigung von Papst Innozenz XI. als Schutzpatronin des Herzogtums Luxemburg erwählt. Der feierliche Staatsakt fand am 2. Juli 1679 statt. Die Verehrung der Luxemburger „Consolatrix Afflictorum“ begründete mehrere Tochterwallfahrten: Kevelaer (1642), Arlon (1655), Baslieux (1664), Werl (1661) und zahlreiche andere.